Ausbildung

 

 

 

Beschäftigte eines Baubetriebs müssen in den Bereichen Baumaschinentechnik, Baumaschinenkunde und Arbeitssicherheit über ein umfangreiches Fachwissen verfügen. Maschinenführer müssen darüber hinaus mit dem praktischen Einsatz von Baumaschinen vertraut sein. Das Führen verschiedener Baumaschinen erfordert oft eine entsprechende Ausbildung. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Betrieb von Erdbaumaschinen, Flurförderzeugen, Brücken und Portalkranen sowie LKW-Ladekranen.

Ausbildung Erdbaumaschinen

In die Kategorie Erdbaumaschinen gehören Bagger, Planier- und Schürfgeräte, Lader und Spezialmaschinen. Laut den Vorgaben der Berufsgenossenschaft ist eine Unterweisung der Maschinenführer zum Führen und Warten von Erdbaumaschinen zwingend erforderlich. An das Unternehmen hat ein entsprechender Nachweis zu erfolgen, die Unterweisung ist im Jahresturnus zu wiederholen. Zum Umfang der Ausbildung zum Maschinenführer gehören Baumaschinenkunde, Kenntnisse zum Aufbau der Maschinen, Auf- und Abrüstung, Verladung und Transport, Wartung, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Hinzu kommen zahlreiche praktische Übungen im Umgang mit den Maschinen. Nach bestandener Abschlussprüfung sind die Absolventen zum Führen der Erdbaumaschinen befähigt. Zur Ausbildung zugelassen sind Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, über einen Führerschein der Klasse B verfügen und körperlich sowie geistig geeignet sind.

Ausbildung Flurförderzeuge

Seit dem Jahr 2002 müssen Gabelstaplerfahrer nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft eine mehrere Tage dauernde Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer absolvieren. Nach erfolgreicher Prüfung sind jährliche Unterweisungen des Mitarbeiters vorgeschrieben, die ebenfalls von uns durchgeführt werden. Zur Ausbildung gehören neben praktischen Übungen das Vermitteln von Sachwissen rund um den Umgang mit Flurförderzeugen, Verkehrsregeln, rechtliche Bestimmungen und einiges mehr. Es werden Schulungsprogramme mit 1-, 2- oder 5 Tagen angeboten. Voraussetzung für die Ausbildung sind das Mindestalter von 18. Jahren sowie eine körperliche und charakterliche Eignung.

Ausbildung LKW-Ladekrane

Auch bei dieser Ausbildung ist das Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung, ein Führerschein für die eingesetzten Kraftfahrzeuge muss vorhanden sein. Ihre Mitarbeiter erwerben in der Ausbildung umfangreiche Kenntnisse über Vorschriften und rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Kranen, theoretische und praktische Übungen zum Umgang mit Lastaufnahmeeinrichtungen sowie Krantechnik. Am Ende der Ausbildung stehen eine theoretische sowie praktische Prüfung, nach deren Bestehen ein Befähigungsnachweis ausgestellt wird.

Ausbildung Hubarbeitsbühne

Die Unfallgefahren bei der Bedienung von Hubarbeitsbühnen sind nicht zu unterschätzen. Oft sind die Arbeitsbühnen auf den Baustellen nur angemietet, die Mitarbeiter wurden nicht genügend unterwiesen. Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften schreiben jedoch eine ordnungsgemäße Unterweisung aller Mitarbeiter vor, die mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen betraut werden. Kann der Unternehmer im Schadensfall die Ausbildung seiner Mitarbeiter nicht nachweisen, muss er neben der Stilllegung der Baustelle mit einem hohen Bußgeld rechnen. Unser Seminar vermittelt im theoretischen Teil Kenntnisse zu Fahrphysik, Unfallverhütung und Anschlagmitteln, der praktische Teil beinhaltet zahlreiche Fahrübungen. Je nach Teilnehmerzahl umfasst die Schulung zwischen einem und drei Tagen. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ausbildung Portal- + Brückenkran

Die Bedienung von Portal- + Brückenkranen unterliegt strengen Richtlinien durch die Berufsgenossenschaft. Ein Unternehmen darf nur Personen mit der Führung des Krans beauftragen, die darin unterwiesen wurden und einen Befähigungsnachweis vorlegen können. Wir bieten für Ihr Personal ein Fach-Seminar an, das sich an künftige Brückenkranführer mit oder ohne Vorkenntnisse richtet. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Dauer des Seminars richtet sich nach der Teilnehmerzahl und umfasst neben theoretischen Inhalten wie Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütung und Fahrphysik auch viele praktische Übungen.